Innehaben

  1. Die Bf. wandte sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer durch die Stadt Westerland in den Jahren 1984 und 1985. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)