Inquisitionsmaxime

  1. Das Gutachten hält dabei am Legalitätsprinzip und der Inquisitionsmaxime als Verbindung der Offizialmaxime mit dem Instruktionsprinzip fest, die (natürlich nicht als einzig denkbare Möglichkeit) direkt aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)