Das Gutachten hält dabei am Legalitätsprinzip und der Inquisitionsmaxime als Verbindung der Offizialmaxime mit dem Instruktionsprinzip fest, die (natürlich nicht als einzig denkbare Möglichkeit) direkt aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)