Auch gehört es in die mittelalterliche und (wohl doch nicht ganz) überholte Vorstellungswelt des Inquisitionsprozesses, daß es für die Strafverfolgungsbehörden unentbehrlich sei, das Wissen des Beschuldigten auszuschöpfen (10).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)