Instandhaltungsverpflichtung

  1. Unserer Instandhaltungsverpflichtung in den Wohnungen und am Gebäude sind wir in vollem Umfange jederzeit nachgekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Als Eigentümer müsse man der Instandhaltungsverpflichtung nachkommen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.03.2001)