Unserer Instandhaltungsverpflichtung in den Wohnungen und am Gebäude sind wir in vollem Umfange jederzeit nachgekommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Als Eigentümer müsse man der Instandhaltungsverpflichtung nachkommen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.03.2001)