Wegen langer Instanzenwege könne es rund sechs Wochen dauern, bis ein grenzüberschreitender Verdacht im Ursprungsland kontrolliert würde.
( Quelle: Die Zeit (41/2001))
Die ausufernden Instanzenwege könne man reduzieren, meint er; schließlich sei es nicht einzusehen, daß bei Kleinkriminalität drei Instanzen existierten, bei Mord jedoch nur zwei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)