Aus diesem Umstand heraus erklärt sich auch die mißverständliche Formulierung des BVerfG zur Rechtsschutzeffizienz als Ausgestaltungsvorgabe für den Instanzenzug.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Für die Wiener ist der Instanzenzug mit dem OLG-Urteil vom 7. November beendet, der Konflikt endgültig gewonnen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.11.2002)