Die Instruktionspflicht trifft nicht nur den Hersteller, sondern auch denjenigen, der ein Produkt importiert und im Inland vertreibt (BGH, VersR 1988, 635 (636); BGH, NJW 1987, 1009 ff.; Kullmann-Pfister, Produzentenhaftung, Kza 2450 S. 22).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das OLG Hamm (Nr. 24) spricht einem Kind Schmerzensgeld zu, weil der Hersteller seine Instruktionspflicht beim Inverkehrbringen von zuckerhaltigem Kindertee verletzt hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)