Interims-Autonomieabkommen

  1. In dem Interims-Autonomieabkommen von 1995 wurde der palästinensischen Autonomiebehörde zwar nur der Betrieb von fünf Hubschraubern und drei Transportflugzeugen gestattet, und das auch nur innerhalb des Autonomiegebietes. ( Quelle: Welt 1997)