Eine Zahnärztin, Mitarbeiterin in der Praxis des klagenden Zahnarztes, hatte den erkrankten Zahn als unrettbar diagnostiziert und dem Mann geraten, ihn ziehen und eine Interimsprothese einsetzen zu lassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Außerdem forderte er 266 Mark für die bisherige Behandlung und die Herstellung einer Interimsprothese.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Dem hielt der beklagte Patient entgegen, daß der Arzt mit der Anfertigung der Interimsprothese nicht habe beginnen dürfen, "solange der Heil- und Kostenplan von ihm nicht unterschrieben und von seiner Krankenkasse bewilligt wurde".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)