Interimsprothese

  1. Eine Zahnärztin, Mitarbeiterin in der Praxis des klagenden Zahnarztes, hatte den erkrankten Zahn als unrettbar diagnostiziert und dem Mann geraten, ihn ziehen und eine Interimsprothese einsetzen zu lassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Außerdem forderte er 266 Mark für die bisherige Behandlung und die Herstellung einer Interimsprothese. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Dem hielt der beklagte Patient entgegen, daß der Arzt mit der Anfertigung der Interimsprothese nicht habe beginnen dürfen, "solange der Heil- und Kostenplan von ihm nicht unterschrieben und von seiner Krankenkasse bewilligt wurde". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)