Eine deutsche Internet-Apotheke darf wegen des Verbotes des Versandhandels mit Arzneien nicht eingerichtet werden (§ 43 Arzneimittelgesetz).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.05.2001)
Die Internet-Apotheke Doc-Morris will 2006 an die Börse.
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So will die Gmünder Ersatzkasse (GEK) im Rahmen eines integrierten Versorgungsprogramms ab Dezember mit einer Internet-Apotheke preiswerte Diabetes-Teststreifen anbieten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2005)
Erst recht, wenn er die Konkurrenz mit niedrigen Preisen gegen sich aufbringt und seinen Kunden sogar die Zuzahlung schenkt, wie dies die Internet-Apotheke DocMorris tut.
( Quelle: Die Zeit (18/2002))
Zudem verbiete das deutsche Arzneimittelgesetz generell den Versandhandel mit Medikamenten, den die Internet-Apotheke gewerbsmäßig betreibe.
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Davon ist der Bonner Professor Christian Koenig, der die heftig attackierte holländische Internet-Apotheke DocMorris als Prozessbevollmächtigter vor dem Europäischen Gerichtshof vertritt, fest überzeugt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2003)
Die Internet-Apotheke richte sich in ihrem Angebot nach dem niederländischen Recht über die Zulassung von Medikamenten.
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Ist es ein fairer Wettbewerb, wenn die Landapotheke den Notdienst verrichten muss, die Internet-Apotheke sich im Gegensatz dazu aus allen Aufgaben, die nicht rentabel sind, raushält?
( Quelle: Die Welt Online vom 08.08.2003)