Internet-Verwaltungsgremium

  1. Im Endeffekt würde das sonst darauf hinauslaufen, daß das oberste Internet-Verwaltungsgremium über die Zulässigkeit eines Web-Angebots mit tatsächlichem oder vermeintlichem verbotenen Inhalt entscheiden müßte: "Das ist nicht unser Geschäft." ( Quelle: )