Internethändler

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  1. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil sind Klauseln unwirksam, mit denen sich der Internethändler das Recht vorbehält, statt der bestellten Ware einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu schicken. ( Quelle: Handelsblatt vom 28.10.2005)
  2. Gelingt ihm das, werden andere Internethändler nachziehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Der weltgrößte Internethändler Amazon.com hat seinen Verlust im dritten Quartal verringert. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.10.2001)
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