Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil sind Klauseln unwirksam, mit denen sich der Internethändler das Recht vorbehält, statt der bestellten Ware einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu schicken.
( Quelle: Handelsblatt vom 28.10.2005)
Gelingt ihm das, werden andere Internethändler nachziehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der weltgrößte Internethändler Amazon.com hat seinen Verlust im dritten Quartal verringert.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.10.2001)