Internetzugangs

  1. Konkret sprach Schröder vom Nutzen eines ungehinderten Internetzugangs. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.05.2003)
  2. Eine einstweilige Verfügung, die der AStA erwirkte, blieb folgenlos, weil die Rechtsabteilung sofort eine andere Ermächtigungsgrundlage für die Verweigerung des Internetzugangs fand. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)