Interventionsstelle

  1. Das bedrohte Familienmitglied kann sich natürlich auch selbst an die Interventionsstelle wenden. ( Quelle: Neues Deutschland vom 28.11.2002)
  2. Greift in einem Fall von häuslicher Gewalt die Polizei ein und verweist den Angreifer, vermitteln die Beamten auf Wunsch den Kontakt zur Interventionsstelle - in 75 Prozent der Fälle mit Erfolg. ( Quelle: Abendblatt vom 28.01.2004)