Interventionsverpflichtungen

  1. Zweitens dürfe dieses System nicht von Interventionsverpflichtungen der Europäischen Zentralbank abhängen, die im Ernstfall die Stabilitätspolitik der Währungsunion gefährden könnte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Zweitens würden Bandbreiten als Abweichung von der Parität bestimmt, die entsprechende Interventionsverpflichtungen nach sich ziehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)