Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen samt Erklärungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Ergebnisse werden zum Teil in Publikationen der Stiftung veröffentlicht, seien es Quelleneditionen, wissenschaftliche Studien, Werkverzeichnisse, Inventare einzelner Sammlungen, Kataloge zu Ausstellungen oder die jährlichen Mitteilungen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)