Inventare

  1. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen samt Erklärungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die Ergebnisse werden zum Teil in Publikationen der Stiftung veröffentlicht, seien es Quelleneditionen, wissenschaftliche Studien, Werkverzeichnisse, Inventare einzelner Sammlungen, Kataloge zu Ausstellungen oder die jährlichen Mitteilungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)