Investitionsvorrangverfahren

  1. Anschließend beantragt die WBM das Investitionsvorrangverfahren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Ferner sieht er ein "verschlanktes" Investitionsvorrangverfahren (vgl. § 12 VZOG, erlaubte Maßnahme) zur Sicherung einer Verfügungssperre und eine vorläufige Einweisungsmöglichkeit (§ 15 VZOG) vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)