Hierunter fallen die befristeten Verbesserungen bei Abschreibungsregeln oder die Anhebung der Umsatzgrenzen bei der "Ist-Versteuerung".
( Quelle: n-tv.de vom 22.11.2005)
Die jetzige Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung sieht für die neuen Länder für kleine und mittlere Unternehmen eine Umsatzgrenze von bis zu 500000 Euro vor, im Vergleich von bis zu 125000 Euro im Westen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 10.05.2004)