Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8).
( Quelle: Sartorius: Gesetze)
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8).
( Quelle: Sartorius: Gesetze)
Aus der Verpachtung der Jagdbezirke nimmt Stolberg über 45.000 Euro ein.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 12.12.2005)