Jagdgehilfen

  1. Da die Treiber mit freilaufenden Hunden in Grenznähe aufgestellt worden seien und die vierbeinigen Jagdgehilfen somit beim Stöbern zwangsläufig ins Nachbarrevier gerieten, müsse in den genannten Fällen Vorsatz unterstellt werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)