Jahntz argumentierte, dass die DDR eine Garantenpflicht gegenüber ihrer Bürgern innegehabt habe und die Politbüromitglieder eine besondere Verantwortung für den Schutz von Leib und Leben der Bürger besessen hätten.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Offenbar, so von Schirach, sei Oberstaatsanwalt Jahntz der "letzte Gläubige der offiziellen DDR-Sprache".
( Quelle: TAZ 1997)
Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz wirft ihnen vor, Schuld an den Toten und Verletzten an der innerdeutschen Grenze zu tragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Jahntz verwies dabei auf Abkommen zwischen der Sowjetunion und der DDR sowie auf die Beschlüsse des Politbüros, in denen dies vermerkt worden war.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Strafen sind nicht zu erwarten, Staatsanwalt Bernhard Jahntz forderte am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht lediglich Schuldsprüche für die vier angeklagten Ex-DDR-Militärs.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.11.2004)
Der Vertreter der Anklage, Bernhard Jahntz, war auch nicht recht zufrieden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.08.2004)
Die ehemaligen Politbüromitglieder Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme seien der Beihilfe zum Mord an drei DDR-Flüchtlingen in den 80er Jahren schuldig, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz am Dienstag vor dem Berliner Landgericht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.08.2004)
So zitierte Jahntz eine Entscheidung von Januar 1985, in dem das Militär aufgefordert wurde, den "Fahneneid zu erfüllen" und "mit dem ersten Schuß" zu treffen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Außerdem fehlt im Kalender von Oberstaatsanwalt Jahntz offenbar ein Datum: der 12. März 1985.
( Quelle: Neues Deutschland vom 15.11.2002)
Durch ihre Beiträge zu Ausbau oder Wartung der Minen hätten sich die Angeklagten schuldig gemacht, sagte Jahntz.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.11.2004)