Sie bringt für 1996 nachträgliche Entlastung, wenn die Zuzahlungen höher waren als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Sie liegt bei zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens.
( Quelle: Abendblatt vom 29.12.2004)