Angaben zu Liquidität der Eigentümergemeinschaft ergeben sich aus den Jahresabrechnungen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
Zu den gemeinschaftlichen Geldern zählt das Wohn- oder Hausgeld, Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan; Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, Nachzahlungen auf die Jahresabrechnungen und Sonderumlagen.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)