Ein Alleinstehender mit einem Jahresbrutto-Verdienst von 22 000 Mark oder eine Ehepaar mit einem Jahreseinkommen um 45 000 Mark hat keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung mit subventionierten Mietpreis von sieben Mark pro Quadratmeter.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)