Ist das nicht der Fall, wird die Genehmigung erteilt, wenn der Bewerber einen Hochschulabschluss vorweisen kann oder ihm ein Jahresbruttogehalt von mindestens 100 000 Mark garantiert wird.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Bei einem Jahresbruttogehalt von 60 000 Euro werden 848,30 Euro gespart.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.12.2003)