Die Jahresfahrleistung von 28 Dienstwagen schwankte im Prüfungsjahr zwischen 12 600 und 54 000 Kilometer.
( Quelle: Welt 1997)
Wer zum Beispiel einen Tarif für maximal 10 000 km Jahresfahrleistung gewählt, aber bei 11 000 km einen Unfall verursacht hat, muß mit Sanktionen rechnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)