Jahresgrenzwerts

  1. Zum Vergleich: Diese Strahlenmenge von etwa 5 Millisievert (mSv) entspricht nur einem Zehntel des derzeit hierzulande geltenden Jahresgrenzwerts für in Atombetrieben Beschäftigte (50 mSv). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)