Der Jahresheizwärmebedarf wird in den Wärmebedarfs-Ausweis eingetragen, der künftig für jeden Neubau ausgestellt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Bei allen Baumaßnahmen sollen Werte für den Jahresheizwärmebedarf vorgegeben werden, die nach Möglichkeit die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 um 20 Prozent unterschreiten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)