Jahresheizwärmebedarf

  1. Der Jahresheizwärmebedarf wird in den Wärmebedarfs-Ausweis eingetragen, der künftig für jeden Neubau ausgestellt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Bei allen Baumaßnahmen sollen Werte für den Jahresheizwärmebedarf vorgegeben werden, die nach Möglichkeit die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 um 20 Prozent unterschreiten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)