Dies sei eine Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten, argumentierte der Kläger und forderte eine Berechnung des Weihnachtsgeldes auf Grundlage des Jahresverdienstes.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Der Arbeitgeber behält schon heute rund ein Monatsgehalt des Jahresverdienstes ein.
( Quelle: Handelsblatt vom 20.08.2005)