Jahresverdienstes

  1. Dies sei eine Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten, argumentierte der Kläger und forderte eine Berechnung des Weihnachtsgeldes auf Grundlage des Jahresverdienstes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Der Arbeitgeber behält schon heute rund ein Monatsgehalt des Jahresverdienstes ein. ( Quelle: Handelsblatt vom 20.08.2005)