"In Düsseldorf hat man zurzeit eine Chance von einem Drittel - abhängig vom Anfangsbuchstaben des Nachnamens -, in den Genuss von Prozesskostenhilfe zu kommen", berichtet Rechtsanwalt Bernd Jaquemoth vom Verbraucherverband Nordrhein-Westfalen.
( Quelle: DIE WELT 2000)