Joerss-Rechtsanwälte

  1. "Vermieter sollten ein absolutes Tierhaltungsverbot vermeiden, denn dieses ist unwirksam", sagt Rechtsanwalt und Immobilienexperte Ulrich Joerss von der Kanzlei Joerss-Rechtsanwälte in Berlin. ( Quelle: Die Welt vom 02.07.2005)