Wie Vorsitzende Richterin Johanna Dierks in ihrer eindringlichen Urteilsbegründung sagte, wäre die Angeklagte "sicher nicht ohne die beiden Männer auf die Idee gekommen, doch hätte die Idee ohne sie auch nicht verwirklicht werden können".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
In dem acht Tage dauernden Prozeß vor der 31. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Johanna Dierks wurden 65 Frauen als Zeuginnen gehört.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)