Vor mehr als zweitausend Jahren bestimmten die Rechtsgelehrten, daß ein Jude, der andere Juden an fremde Staatsbehörden oder Judenverfolger verrate und sie so in Todesgefahr bringe, wie ein "Volksverräter" zum Tode verurteilt werden solle.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)