Das Rostocker Amtsgericht verurteilte unterdessen drei Jugendliche wegen Landfriedensbruchs zu je drei Wochen Jugendarrest.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Ein 18jähriger landwirtschaftlicher Arbeiter bekam eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung mit zwei Wochen Jugendarrest.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die 17jährige soll wie ihr 16jähriger Freund, der die Tat ausgeführt hatte, acht Jahre und drei Monate in den Jugendarrest, weil sie als Drahtzieherin des Mordes gilt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)