Beispielsweise werden in Brandenburg mehr Freiheitsstrafen für Jugendliche als anderswo verhängt, was sich aber dadurch erklärt, dass Brandenburg keine Jugendarrestanstalt hat, wo der als Erziehungsmaßnahme geltende Kurzarrest vollzogen wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
In Wandsbek war nur die Jugendarrestanstalt, also ein Haus für junge Täter, die noch keine Jugendstrafe verbüßen, sondern als sogenanntes Zuchtmittel bis zu vier Wochen Gefängnisluft schnuppern müssen.
( Quelle: TAZ 1997)
Die offene Jugendarrestanstalt durch Gitter zu sichern und damit in Hamburg eine geschlossene Form der Unterbringung zu haben, hält Hinrichs ebenfalls für keinen gangbaren Weg.
( Quelle: DIE WELT 2000)