Auch das Jugendgerichtsgesetz räumt der Erziehung einen größeren Stellenwert ein als dem Strafen.
( Quelle: Neues Deutschland vom 13.04.2004)
Das Jugendgerichtsgesetz sollte nach Meinung der Länder verstärkt auf erzieherische Maßnahmen und die Einbeziehung der Jugendlichen ausgerichtet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Senatsvorsitzende Albrecht Henning begründete diese Entscheidung mit dem Alter der Angeklagten Frank M. und Christian R., bei denen nach dem Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund stünde.
( Quelle: DIE WELT 2000)