Mario L. war in der DDR zu einer 15-jährigen Jugendhaftstrafe verurteilt worden, weil er 1986 eine Frau getötet hatte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.05.2005)
Ein 19 Jahre alter Steinewerfer von den Mai-Krawallen 2003 ist vom Landgericht am Mittwoch zu einem Jahr und vier Monaten Jugendhaftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.04.2004)
Die Staatsanwaltschaft hatte auf heimtückischen Mord für den 17-jährigen Hauptangeklagten plädiert und eine sechsjährige Jugendhaftstrafe gefordert.
( Quelle: Südwestrundfunk vom 15.07.2005)
Der Richter stellte den beiden mit 18 und 19 Jahren jüngsten Angeklagten bei einem frühzeitigen Geständnis eine Jugendhaftstrafe von unter eineinhalb Jahren auf Bewährung in Aussicht.
( Quelle: Die Welt 2001)