Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt.Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll der Jugendschutz für Online-Medien verbessert werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 01.04.2003)
Da er aber fahrlässig gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen habe, wurde er nun zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt (Az: (5) 1 Ss 436/03 (4/04)).
( Quelle: Die Welt Online vom 26.10.2004)
Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde die Internet-Aufsicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übertragen und jugendschutz.net organisatorisch an die KJM angebunden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.07.2005)