Das Interesse blieb erhalten, Voraussetzung für einen engagierten Jugendstaatsanwalt, der sich über den Einzelfall hinaus auch für den gesellschaftlichen Hintergrund von Kriminalität interessieren muß.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Entscheidung über eine Einstellung bleibt aber dem Jugendstaatsanwalt vorbehalten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
"Seit einem Jahr ist jeweils ein Jugendstaatsanwalt für die Straftaten von allen Jugendlichen zuständig, die in einem bestimmten Amtsbezirk wohnen.
( Quelle: DIE WELT 2000)