Mächtig Zoff bekamen die erwachsenen Begleiter von Jugendlichen einer Jugendwohngemeinschaft aus Dornbusch.
( Quelle: Abendblatt vom 20.11.2004)
Und ausländische Jugendliche "können" künftig schon ausgewiesen werden, sobald sie Leistungen der "Jugendhilfe" in Anspruch nehmen, also sobald sie z.B. in eine Jugendwohngemeinschaft ziehen.
( Quelle: TAZ 1989)