Jungfer-Vermerk

  1. Bei der gleichen Besprechung, an der auch laut Jungfer-Vermerk Rudolfine Steindling teilnahm, informierte der Wiener Anwalt Neubauer seine Berliner Kollegen darüber, daß Schmidt das Büro der Ostberliner Notarin Gentz aufgesucht habe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)