Junkershallen

  1. Der Mietvertrag ist zeitlich bis zum 30. November 1999 begrenzt - bis dahin will die Stadt München als Eigentümerin des Geländes einen Bebauungsplan aufstellen, der über die langfristige Zukunft der Junkershallen entscheidet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)