So habe das Justitiariat der Verkehrsverwaltung 1994 die Mitzeichnung des entsprechenden Senatsbeschlusses verweigert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Dieser Satz erspare dem Sender zumindest ein Ordnungsgeld, teilte das Justitiariat des ZDF mit.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)