Justizstaatssekretär Herbert Landau

  1. Zunächst müsse das Ministerium noch die Betroffenen anhören, darunter insbesondere die CDU als Geschädigte, ob gegen die Weitergabe der Akten Bedenken beständen, erklärte Justizstaatssekretär Herbert Landau. ( Quelle: DIE WELT 2000)