KÜNDIGUNG

  1. KÜNDIGUNG: Gekündigte Arbeitnehmer, die gegen ihre Entlassung klagen, können schon vor der Gerichtsentscheidung ihre Papiere zwecks weiterer Bewerbung zurückverlangen, ohne daß dies als Wunsch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses gedeutet werden kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. KÜNDIGUNG: Ein Mieter ist berechtigt, gegenüber seinem Vermieter außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund einer Dachundichtigkeit Regenwasser in die Wohnung dringt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. KÜNDIGUNG: Die Mißachtung der Kündigungsfrist kann bei der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers erhebliche Vertragsstrafen rechtfertigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. KÜNDIGUNG: Eine plötzliche Krankschreibung nach einem Streit mit Vorgesetzten rechtfertigt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. allein noch keine fristlose Kündigung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)