KÜNDIGUNG: Gekündigte Arbeitnehmer, die gegen ihre Entlassung klagen, können schon vor der Gerichtsentscheidung ihre Papiere zwecks weiterer Bewerbung zurückverlangen, ohne daß dies als Wunsch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses gedeutet werden kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
KÜNDIGUNG: Ein Mieter ist berechtigt, gegenüber seinem Vermieter außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund einer Dachundichtigkeit Regenwasser in die Wohnung dringt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
KÜNDIGUNG: Die Mißachtung der Kündigungsfrist kann bei der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers erhebliche Vertragsstrafen rechtfertigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
KÜNDIGUNG: Eine plötzliche Krankschreibung nach einem Streit mit Vorgesetzten rechtfertigt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. allein noch keine fristlose Kündigung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)