Allerdings: Während der vom Gericht angenommenen 56 Minuten hätten Gartmann, Buchholz und Köhnen auch noch den Mitangeklagten Reher treffen müssen, den nur Gartmann flüchtig kannte.
( Quelle: Welt 1997)
Vier Köhnen für einen Gerd Müller.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.08.2002)