Als Beispiele für Körperteile werden etwa Drüsen, Haut und Knochen genannt, unabhängig davon, ob sie einem lebenden oder toten Menschen entnommen wurden (8); zu Körperbestandteilen zählen z. B. Blut, Muskelextrakte, Hormone, Schilddrüsen (9).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)