Die Tatsache, dass die BSR zahlte, ist nicht Gegenstand der Klage - schließlich ist die Rechtmäßigkeit dieses Vertrags unstrittig: Die BSR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.03.2002)
Als ebenso dreist wie bemerkenswert bezeichnete es der SPD-Sozialpolitiker Rudolf Dreßler, daß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts solche Vorschläge unterbreite.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)