Den Körperschaftsstatus haben in Deutschland neben den Großkirchen auch andere religiöse Gruppen, darunter Heilsarmee, Neuapostolische Kirche, Adventisten und Mormonen.
( Quelle: Welt 1997)
Würde die Religionsgemeinschaft künftig den Körperschaftsstatus erhalten, könnte sie - analog zu den beiden großen Kirchen - Kirchensteuer erheben.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Der Körperschaftsstatus, an welchem die Kirchensteuer hängt, oder die Einrichtung von Religionsunterricht, auf den alle Religionsgemeinschaften Anspruch haben, ist aber durch den Nachweis einer ausreichenden Zahl von Glaubensgenossen gebunden.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)