Weg fällt die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geltend zu machen und dadurch die Einkommenoder Körperschaftsteuerschuld zu senken.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.08.2003)
Diesen könnten die Kommunen für eine Gemeindesteuer mit Hebesatzrecht auf die jeweilige Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerschuld nutzen.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.05.2002)